Familienrecht
Im familienrechtlichen Bereich vertrete ich Sie in Scheidungsverfahren, in Verfahren hinsichtlich Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, in Kindschaftssachen sowie in vielen weiteren Folgesachen des Familienrechts.
Herzlich Willkommen bei der Kanzlei
Ihre Anwältin in Hamburg
Nach einem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie an der Universität Hamburg legte ich mein erstes juristisches Staatsexamen am Hanseatischen Oberlandesgericht ab.
Auch das zweite Staatsexamen absolvierte ich im Anschluss an mein Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.
Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwältin vertrete ich die rechtlichen Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten mit großer Leidenschaft, Fachkompetenz und entschlossenem Engagement.
Besonderen Wert lege ich auf einen persönlichen, vertrauensvollen und transparenten Austausch. Das ist mir ebenso wichtig wie eine zielgerichtete und erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Durchführung einer Ehescheidung oder Hilfe bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts oder haben Sie Fragen zum Thema Unterhalt? Läuft ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat gegen Sie? Sind Sie Opfer einer Straftat geworden?
Ich stehe Ihnen bei all diesen Anliegen mit Rat und Tat zur Seite!
Zu meinen Tätigkeiten im Familienrecht gehören Scheidungen, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Umgangsregelung, Sorgerecht und viele weitere Bereiche im Zusammenhang mit Kindern oder Ehegatten untereinander. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, damit wir schauen, ob ich Ihnen auch in Ihrem Fall behilflich sein kann.
Haben Sie Post von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht bekommen?
Dann gilt es, Ruhe zu bewahren und mich zu kontaktieren. Im Bereich des Strafrechts biete ich Ihnen eine umfassende und zielgerichtete Betreuung an – angefangen bei Festnahme, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, über Vorwürfe wie Diebstahl oder Betrug, bis hin zu Jugendstrafsachen oder Gewalt- und Kapitaldelikten.
Opfer einer Straftat haben meist viele Fragen und Ängste hinsichtlich eines kommenden Strafprozesses. Ich berate und unterstütze Sie hier mit Leidenschaft, Einfühlungsvermögen und großer Empathie. Ob im Bereich der Nebenklage und/oder im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens, Sie müssen diese Phase Ihres Lebens nicht alleine durchstehen.
Die drei hier verwendeten Abbildungen für: Familienrecht, Strafrecht und Opferrecht, wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der Illustration.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.
Vergütungsvereinbarungen sind als Alternative zu den gesetzlichen Gebühren jederzeit möglich, müssen jedoch die Vorgaben der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG beachten.
In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.
Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich richten sich die Gebühren grundsätzlich nach dem Gegenstandswert.
Das anwaltliche Gebührenrecht ist aufgrund seiner gesetzlich vorgesehenen weiten Gebührenrahmen sehr flexibel. Es bildet die einzelnen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts differenziert ab – entweder durch klare gesetzliche Vorgaben oder durch angemessene Gebührenrahmen.
Feste Gebühren existieren nur dort, wo dies aus Gründen der Kostenerstattung oder wegen besonderer Regelungen – etwa zur Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe (PKH / VKH) oder zur Pflichtverteidigung – erforderlich ist.
Viele Menschen scheuen die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens. Es bestehen jedoch mehrere Möglichkeiten, die finanziellen Belastungen abzufedern.
Lässt sich eine Angelegenheit nur gerichtlich klären, kann Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) beantragt werden. Die Bewilligung hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie den Erfolgsaussichten des Verfahrens ab
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, kann diese unter Umständen die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Wichtig ist, vorab zu prüfen, welche Bereiche die Versicherung abdeckt .
All diese Fragen lassen sich gut in einem ersten Gespräch besprechen.
Die Höhe einer Erstberatung kann je nach Fall und Aufwand variieren.
Rufen Sie mich einfach an, damit wir die
Kosten der Erstberatung in Ihrem individuellen Fall besprechen können.
Eine Erstberatung in einer Scheidungssache biete ich unverbindlich und kostenlos an.
Wandsbeker Marktstr. 69
22041 Hamburg
Um Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Termin telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Die Kanzlei liegt sehr zentral in Hamburg-Wandsbek, in der Wandsbeker Marktstraße 69, nur 3 Minuten zu Fuß vom beliebten Einkaufszentrum "QUARREE".
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei bequem mit der U-Bahnlinie U1, Haltestelle Wandsbek Markt, die Kanzlei ist nur 3 Minuten von der U-Bahnstation entfernt.
Bei Anreise mit dem Pkw empfehlen wir die Anfahrt über die Bundesstraße B75 oder die Autobahn A 24. Parkmöglichkeiten finden Sie in den umliegenden Straßen sowie in nahegelegenen Parkhäusern.
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