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Arbeitsrecht

 

    Auch das Arbeitsrecht gehört zu meinem Tätigkeitsspektrum.

    Hier geht es - neben den Beratungen zu Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen -     oft um Kündigungsschutzklagen, da hier der größte Handlungsbedarf besteht.

    Im Kündigungsschutzprozess unterstütze ich Sie mit einer Klage, um Ihre     Weiterbeschäftigung durchzusetzen, oder aber verhandle die für Sie höchstmögliche     Abfindung sowie ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis.

    Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen nach     Zugang der Kündigung entscheiden, ob Sie dagegen vorgehen wollen oder nicht.

    Wenn Sie diese Frist für die Erhebung der Klage versäumen, gilt die Kündigung als von     Anfang an rechtswirksam.    

 

    Nehmen Sie nach Erhalt einer Kündigung gerne umgehend Kontakt mit mir auf, damit ich     zeitnah und fristgerecht für Sie Klage einreichen kann. 

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