Arbeitsrecht
Auch das Arbeitsrecht gehört zu meinem Tätigkeitsspektrum.
Hier geht es - neben den Beratungen zu Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen - oft um Kündigungsschutzklagen, da hier der größte Handlungsbedarf besteht.
Im Kündigungsschutzprozess unterstütze ich Sie mit einer Klage, um Ihre Weiterbeschäftigung durchzusetzen, oder aber verhandle die für Sie höchstmögliche Abfindung sowie ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung entscheiden, ob Sie dagegen vorgehen wollen oder nicht.
Wenn Sie diese Frist für die Erhebung der Klage versäumen, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.
Nehmen Sie nach Erhalt einer Kündigung gerne umgehend Kontakt mit mir auf, damit ich zeitnah und fristgerecht für Sie Klage einreichen kann.